Covidregeln (nur 2G+!)

23.10.2021

Veranstaltungen der 1. Ruhrorter Karnevalsgesellschaft Weiß-Grün nur unter 2G+-Regel !

Unser Ziel ist es, unseren Gästen auf unseren Veranstaltungen Spaß an der Freude zu bereiten und  auch größtmögliche Sicherheit und bestmöglichen Schutz vor Infektionen zu erreichen, damit ein nahezu unbeschwerter Genuss der Veranstaltungen möglich ist. Daher ist es für uns wichtig, die  Veranstaltungen unter Beachtung aller jeweils geltenden Schutz- und Hygienevorschriften durchzuführen. Gemäß den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung und uns erteilten Auflagen wird der Zutritt zu all unseren Saalveranstaltungen in der Session 2021/2022 ausschließlich gegen COVID-19 immunisierten oder genesenen Gästen gewährt und zusätzlich getestet (2G+-Regelung)! Für den Zutritt zu unseren Veranstaltungen sind in der Session 2021/2022 erforderlich:

  • - Eintrittskarte
  • - Ausweisdokument
  • - gültiger negativer Bürgertest
  • - gültiger Impfnachweis über vollständige COVID-19-Impfung oder
  • - gültiger Nachweis über die Genesung von einer COVID-19-Infektion.

Der Impf-/Genesenen-Nachweis kann entweder digital (Corona-Warn-App / CovPass-App) oder in Papierform (ausgedrucktes COVID-EU-Zertifikat mit QR-Code / Impfausweis gem. § 22 IfSG) vorgelegt werden. Allen Besuchern, die einen dieser Nachweise nicht führen können, wird kein Zutritt gewährt! Ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises besteht in diesem Fall nicht! Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands bei den Einlasskontrollen bitten wir alle Besucher, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort zu sein. Wir werden - soweit möglich - früher mit dem Einlass beginnen; der Programmbeginn bleibt. Sollten Veranstaltungen infolge behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht oder nicht mit der vorgesehenen Besucherzahl durchgeführt werden können, wird gegen Rückgabe der Eintrittskarte der gezahlte Eintrittspreis umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Diese Corona-Grundsätze sind Bestandteil jeder Vereinbarung über den Erwerb von Eintrittskarten oder sonstigen Zugangsberechtigungen für unsere Veranstaltungen in der Zeit zwischen dem 13. November 2021 und dem 26. Februar 2022. Sie werden der jeweils gültigen Verordnungslage ggfls. ohne weiteren Hinweis angepasst.


Der Vorstand